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Verbandsgemeindewerke Pirmasens-Land


Wasserfall

Die „VERBANDSGEMEINDEWERKE PIRMASENS-LAND“ sind ein Eigenbetrieb und werden nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung geführt.

 

Grundlage für das Handeln ist die Betriebssatzung. Organe des Eigenbetriebs sind der Verbandsgemeinderat, der Werksausschuss und der Bürgermeister.

 

Die Werkleitung besteht aus zwei Werkleitern, wobei ein Werkleiter für den kaufmännischen Bereich und ein Werkleiter für den technischen Bereich zuständig ist.

 

Der Eigenbetrieb umfasst das Wasserwerk und die Abwasserbeseitigungseinrichtungen.

 

Der Zweck des Eigenbetriebs Wasserwerk ist die Versorgung im Gebiet der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land mit Trink- und Brauchwasser sicherzustellen sowie  Wasser für öffentliche Zwecke (z. B. Feuerwehr) bereitzuhalten.

 

Zweck des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigungseinrichtungen ist es, das Schmutz- und Niederschlagswasser von den im Gebiet der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen sowie das Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Abwasser aus geschlossenen Gruben und von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen.



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