Wasserzähler-Ablesung 2020


Den Zählerstand können Sie frühestens ab 11.12.2020 entweder

  • direkt hier auf unserer Homepage über das Zählermeldung-Formular eingeben bzw. den QR-Code auf der Antwortkarte scannen,
  • per E-Mail an kirstin.schmitt@pirmasens-land.de oder christine.sauer@pirmasens-land.de übermitteln,
  • telefonisch unter Telefon-Nr. 06331 872-106 oder 872-257 durchgeben (Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung von 24.12.2020 bis 03.01.2021 geschlossen ist) oder
  • auf der vorgefertigten Antwortkarte eintragen, abtrennen und mit dem Rückumschlag unfrankiert an uns zurücksenden.

 

Die sog. "2. Wasserzähler", auch Zwischen- bzw. Gartenzähler, müssen vom Grundstückseigentümer selbst abgelesen werden und bis spätestens 15.01.2021 mit dem entsprechenden Vordruck zur Erlangung einer höheren Absetzung bei den Kanalbenutzungsgebühren mitgeteilt werden. Dieser Vordruck für die Absetzung von Kanalbenutzungsgebühren ist ebenfalls hier auf unserer Homepage abrufbar.