Heirat anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

    Die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot genannt) sollte rechtzeitig vor der geplanten Eheschließung erfolgen. Wir empfehlen, mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Datum Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.


    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. Dort erhalten Sie genaue Informationen über die notwendigen Unterlagen, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen.


    Zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit ist die Vorlage verschiedener Unterlagen notwendig. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wird nämlich überprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind oder ob der Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht.


    Bitte vertrauen Sie nicht auf die Aussage von Verwandten, Freunden, Bekannten, etc. Die notwendigen Unterlagen sind für jedes Brautpaar unterschiedlich. Verbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige Standesamt erteilen.


    Die notwendige Auskunft erhalten Sie beim Standesamt Pirmasens-Land in Pirmasens wie folgt:


    Beide Eheschließenden sind deutsche Staatsangehörige:


    Persönliche Vorsprache mindestens eines Eheschließenden beim Standesamt Pirmasens-Land in Pirmasens oder


    Telefonische Anfrage unter Telefon-Nr.: 06331-872103


    Ein Eheschließender oder beide Eheschließende sind ausländische Staatsangehörige:


    Eine persönliche Vorsprache der Eheschließenden ist unbedingt erforderlich. Hier ist in der Regel ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich. Bitte bringen Sie eventuell schon vorhandene Papiere und Urkunden mit, ebenso den Reisepass des oder der ausländischen Eheschließenden.


    In allen Fällen erhalten Sie, nach entsprechender Beratung und Information, eine schriftliche Aufstellung der für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen. Eine Anfrage bzw. Übermittlung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht möglich.


    Verwaltungsgebäude


    Eheschließungen beim Standesamt Pirmasens-Land finden im Trauzimmer unseres Verwaltungsgebäudes in Pirmasens, Bahnhofstraße 19 statt. 


    In unserem Trauzimmer finden neben dem Brautpaar und eventuellen Trauzeugen auch noch etwa 25 Gäste Platz. Sie erwarten mehr Gäste? Sprechen Sie uns einfach an!


    Der Zugang ins Trauzimmer ist barrierefrei und ist somit auch für Personen mit Bewegungseinschränkungen mühelos erreichbar.


    Trauzimmer


    Raum für anschließenden Umtrunk


    Trauungen finden in der Regel freitagvormittags statt (letzter Termin 12.00 Uhr). Auf Wunsch sind auch Trauungen von Montag bis Donnerstag während der allgemeinen Dienststunden möglich.


    Die Eheschließung dauert etwa 30 Minuten. Danach bieten wir Ihnen für einen kleinen Umtrunk mit Ihren Gästen unseren neu renovierten Raum im Erdgeschoß an. Auch dieser Raum ist barrierefrei erreichbar. Bei entsprechender Witterung steht den Eheschließenden hierfür auch eine entsprechende Fläche im Außenbereich unseres Verwaltungsgebäudes zur Verfügung. Diese Fläche befindet sich im Bereich der Parkplätze an der rückwärtigen Seite des Gebäudes mit Blick über die Stadt Pirmasens. Getränke und Geschirr müssten Sie allerdings selbst mitbringen.


    Außenbereich für anschließenden Umtrunk


    Bitte denken Sie daran, Ihre Hochzeit ohne Zeitdruck zu planen. Viele Angelegenheiten rund um den schönsten Tag im Leben müssen frühzeitig geplant werden (z.B. kirchliche Trauung, Lokal für die Feierlichkeiten).


    Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Heiratstermin beim Standesamt Ihres Wohnortes angemeldet werden. Weitere Informationen über die Anmeldung der Eheschließung finden Sie weiter unten.


    Die Eheschließung beim Standesamt Pirmasens-Land ist auch dann möglich, wenn die Eheschließenden nicht in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ihren Wohnsitz haben.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
  • Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende