Ahnenforschung
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungDie Ahnenforschung / Genalogie beschäftigt sich mit den Verwandtschaftsverhältnissen. Dabei ist sie keine eigenständige Disziplin, sondern reiht sich in den Kanon der historischen Hilfswissenschaften ein.
Ahnenforscher können Angaben über ihre Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie erhalten. Nach Ablauf der Fortführungspflichten der Personenstandsregister- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
hat jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, das Recht, diese dann als öffentliches Archivgut betrachtete Personenstandsregister unter bestimmten Voraussetzungen einzusehen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, sollte beim Standesamt erfragt werden.Die Kosten variieren je nach benötigten Unterlagen und erforderlichem Aufwand.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Pirmasens-LandZur Benutzung der Personenstandsbücher und der Personenstandsregister sind die allgemeinen Regelungen für die Benutzung von Personenstandsregistern zu beachten.
Familienforschung allein begründet ein rechtliches Interesse zur Benutzung der Personenstandsbücher und -register nicht.
Für bestimmte Einträge gelten noch besondere Schutzvorschriften (z.B. Einträge von Personen, die an Kindes Statt angenommen wurden).
Eine persönliche Einsichtnahme in die Personenstandsregister und –bücher ist leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Gerne werden wir hier für Sie tätig. Sie erhalten von uns Auskünfte aus den Registern über Geburt, Eheschließung und Tod in Form einer Ahnentafel oder auch Urkunden in Form von beglaubigten Abschriften (Kopien) der Einträge.
Leider ist es uns nicht immer möglich Ihre Anfragen umgehend zu beantworten. Wartezeiten von bis zu 3 Monaten sind deshalb, je nach Arbeitsanfall beim Standesamt, unvermeidlich. Um eventuelle Rückfragen zu vermeiden geben Sie bitte in jedem Fall unbedingt den Verwandtschaftsgrad zu der gesuchten Person an. Sofern Sie als sogenannte „Andere Person“ eine Urkunde anfordern wollen und Sie nicht das „berechtigte Interesse“ glaubhaft machen können, bitten wir Sie dies auf dem Postweg unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises bzw. der Vollmacht einer berechtigten Person zu erledigen. Aus der Vollmacht muss der Verwandtschaftsgrad ersichtlich sein.
Nach Ablauf dieser Fristen geben wir die genannten Personenstandsunterlagen an unser Archiv ab.
Bitte richten Sie Anfragen zur Archivnutzung schriftlich an:
Per Post:
Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land
Archivverwaltung
Bahnhofstr. 19
66953 PirmasensPer Fax: 06331-872100
Per E-Mail: petra.pihler@pirmasens-land.de
Aus den nachfolgenden Orten erhalten Sie von uns Auskünfte oder Urkunden:
Bottenbach:
1818 – 1875 und ab 19051799 – 1817 und 1876 – 1904 Standesamt Großsteinhausen, jetzt Zweibrücken-Land in Zweibrücken, Landauer Str. 18-20, 66482 Zweibrücken.
Eppenbrunn:
ab 1793Hilst:
ab 1795Kröppen:
ab 1792Lemberg:
ab 1798mit den Ortsteilen: Glashütte, Kettrichhof, Langmühle, Rodalberhof, Salzwoog, Wolfsägerhof und bis 13.10.1956 Ruhbank. Geburten und Sterbefälle im Ortsteil Ruhbank werden ab 13.10.1956 beim Standesamt Pirmasens, Exerzierplatzstraße 3, 66953 Pirmasens beurkundet. Ruhbank ist seit 1956 in die Stadt Pirmasens eingemeindet.
Simten:
ab 1795 – 08.06.1969Die Gemeinde Simten bestand bis 08.06.1969 aus den Ortsteilen Niedersimten und Obersimten. Der Ortsteil Niedersimten wurde ab 09.06.1969 in die Stadt Pirmasens eingemeindet. Der Ortsteil Obersimten ist seither eigenständige Gemeinde. Geburten und Sterbefälle im Ortsteil Niedersimten werden seit 09.06.1969 beim Standesamt Pirmasens, Exerzierplatzstraße 3, 66953 Pirmasens beurkundet. Standesamtliche Beurkundungen des Ortsteils Obersimten sind bei uns verwahrt.
Beim ehemaligen Standesamt Simten wurden von 1804 – 1824 und von 1876 – 1887 auch Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle des Pirmasenser Ortsteils Erlenbrunn beurkundet. Ausserhalb dieser Zeiträume befinden sich die Register beim Standesamt, Exerzierplatzstraße 3, 66953 Pirmasens.
Ruppertsweiler:
1799 – 1817 Standesamt, Exerzierplatzstraße 3, 66953 Pirmasens
1818 – 1875 Standesamt Pirmasens-Land in Pirmasens
1876 – 1947 Standesamt Münchweiler an der Rodalb, jetzt Standesamt, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben
ab 1948 Standesamt Pirmasens-Land in PirmasensSchweix:
ab 1792Trulben:
ab 1793
mit den Ortsteilen Felsenbrunnerhof, Hochstellerhof, Imsbacherhof,Vinningen:
ab 1798Beim ehemaligen Standesamt Vinningen wurden für die Jahre bis 1817 auch Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle der Pirmasenser Ortsteile Gersbach und Winzeln beurkundet. Ausserhalb dieser Zeiträume befinden sich die Register beim Standesamt, Exerzierplatzstraße 3, 66953 Pirmasens.
Seit dem 01.04.1973 werden die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die sich in den oben genannten Orten ereignen beim Standesamt Pirmasens-Land in Pirmasens beurkundet.
Weitere Archive und Auskunftsstellen für die Familienforschung:
Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde, Benzinoring 6, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/3647-303 (insbesondere Auswanderungslisten ab dem 17. Jahrhundert)
Internet: www.pfalzgeschichte.de
E-Mail: info@institut.bv-pfalz.deLandesarchiv, Otto-Mayer-Str. 9, 67346 Speyer, Tel.: 06232/9192-0, Fax: 06232/9192-100
Internet: www.landeshauptarchiv.de (dort Landesarchiv Speyer wählen)
E-Mail: post@landesarchiv-speyer.deEvangelische Kirche der Pfalz –Zentralarchiv-, Domplatz 5, 67346 Speyer
Internet: www.zentralarchiv-speyer.de
E-Mail: archiv@evkirchepfalz.deBischöfliches Ordinariat, Obere Langgasse, 67346 Speyer
Internet: www.bistum-speyer.de (dort Bistum anwählen)
E-Mail: bistumsarchiv@bistum-speyer.dePirmaenser Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung, (Insbesondere Kirchenbuchregister)
Ansprechpartner: Gabriele Herold
Internet: www.genealogie-pirmasens.de
E-Mail: gabriele-herold@t-online.deZweibrücker Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung - Archiv -, Jacob-Leyser-Str. 3, 66482 Zweibrücken, (Insbesondere Kirchenbuchregister)
Ob und in welcher Höhe Kosten für Anfragen entstehen können, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Stellen!
An wen muss ich mich wenden?- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Pirmasens-LandSatzung über die Benutzung des VG-Archivs (Archivordnung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des VG-Archivs