Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
  • Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Kurztext

    • Sperrzeit Verlängerung
    • In einigen Ländern gibt es Regelungen zur Sperrzeit in der Gastronomie und für öffentliche Veranstaltungen, wie Volksfeste und Musikaufführungen.
    • Auf Antrag kann diese Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
    • In der Regel muss für die Antragsstellung ein öffentliches Bedürfnis begründet werden.
    • zuständig:  Fachamt Verbraucherschutz
  • Typisierung

    3b
  • Status Bibliothekseintrag

    5

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