Die Beschäftigten verrichten weiterhin ihren Dienst. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen telefonisch abzustimmen oder auf elektronischem Wege einzureichen. In dringenden Angelegenheiten, die unaufschiebbar oder an Fristen gebunden sind, bitten wir Sie vor Ihrer persönlichen Vorsprache, diese mit dem zuständigen Beschäftigen abzustimmen.
Bitte benutzen Sie, nach zwingend erforderlicher vorheriger Terminabsprache, den vorderen barrierefreien Zugang zum Verwaltungsgebäude. Dort ist eine Klingel angebracht. In berechtigten und vorher angekündigten Anliegen wird Sie unter Beachtung der erforderlichen Hygienevorschriften ein Beschäftigter persönlich betreuen.
Öffentliche Auslegung von Bebauungsplanverfahren
Wichtiger Hinweis für die Einsichtnahme:
Die laufenden Bebauungsplanverfahren werden für jedermann öffentlich ausgelegt und können weiterhin eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist vor der Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen ein Termin bei Frau Gebhard, Tel.-Nr. 06331/872-220, oder Herrn Lang, 06331/872-119, telefonisch zu vereinbaren.
Ein Beschäftigter wird unter Beachtung der erforderlichen Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen die Einsichtnahme in die jeweiligen Bebauungsplanunterlagen ermöglichen.
Diese Maßnahmen dienen lediglich der Vorsorge, zu Ihrem Schutz, dem Schutz der Beschäftigten und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.