Sie können sich − wie bei den vorhergehenden Wahlen − zwischen einer Urnen- und Briefwahl entscheiden.
Wegen des Infektionsgeschehens aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist für alle Beteiligten besondere Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich.
Im Wahllokal werden verschiedene Hygienemaßnahmen eingehalten, die dafür sorgen, dass Sie sicher im Wahllokal wählen können. Es gelten vor allem die Maskenpflicht und die allgemeinen Abstandsregeln.
Da die aktuelle Corona-Pandemie eine besondere Ausnahmesituation ist, weisen wir insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen, die zu gesundheitlich gefährdeten Risikogruppen gehören, auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.
Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie dies beantragen.
Da aufgrund der Corona-Pandemie mit einem hohen Briefwähleranteil zu rechnen ist, bitte ich Sie, den Antrag auf Briefwahl bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu stellen. Kurzentschlossene können grundsätzlich bis Freitag, den 12. März 2021, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Unterlagen werden Ihnen dann unmittelbar ausgehändigt und es besteht für Sie die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.
Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann oder Stimmberechtigte aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.
Damit Ihre Stimmen gültig sind, bitte ich Sie, die Hinweise im Merkblatt zur Briefwahl, das Sie mit den Wahlunterlagen erhalten, genau zu beachten.
Nach Ausfüllung der Wahlunterlagen sollten Sie diese spätestens am Donnerstag vor dem Wahltag (11. März 2021) absenden. Dann kann gewährleistet werden, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
Die Briefwahlunterlagen können innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post AG kostenfrei zurückgesandt werden. Für den rechtzeitigen Eingang Ihrer Wahlunterlagen bei der Gemeinde sind Sie selbst verantwortlich.
Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis zum Wahltag (14. März 2021) bis 18 Uhr direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Gemeindeverwaltung oder am Wahltag bis 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgeben.
Bitte wählen Sie!“