Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Wenn Sie an der Europa- und Kommunalwahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

 

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens,
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  3. online, über die Website/Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land unter folgendem Link https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=104 (nebenstehender QR-Code),
  4. per Fax (Nr. 06331/872-100) oder
  5. durch einfache E-Mail an Verbandsgemeindeverwaltung

wahlen@pirmasens-land.de.

 


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

 

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Falls Sie von Ihrem Wahlrecht vor Ort Gebrauch machen möchten, können Sie dies zu den unten genannten Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30-13:00 Uhr

 

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens schicken oder unmittelbar in den Briefkasten an der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr abgegeben werden.

 

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