„Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP)



Das Programm PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen in Rheinland-Pfalz und befreit diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast, in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. Durch die Entschuldung nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab, was gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung die Bedeutung des Programms unterstreicht. Insgesamt stellt das Land Rheinland-Pfalz in der Summe 3 Mrd. Euro zur Verfügung, die auch komplett ausgeschüttet wurden. Die mittel- und langfristige Entlastung der rheinland-pfälzischen Kommunen dürfte jedoch durch die Zinsentlastung deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen. Durch die angestrebte Entschuldung erhalten die betroffenen Kommunen eine Zukunftsperspektive.

Rheinland-Pfalz hat insgesamt 2.454 Kommunen, von denen haben 491 Ortsgemeinden, sechs Verbandsgemeinden, fünf verbandsfreie Gemeinden, neun Landkreise und acht kreisfreie Städte Ende Februar ein Vertragsangebot zur Teilnahme erhalten. Nach dem im Gesetz festgelegten Entschuldungstarif ergibt sich insgesamt ein Entschuldungsvolumen von rund 2,7 Milliarden Euro. Das Land stockt diesen Betrag um rund 300 Millionen Euro auf. Damit stellt das Land Rheinland-Pfalz sicher, dass die 3 Mrd. Euro komplett für die Entschuldung der Kommunen verwendet werden.

Für den Abschluss des Teilnahmevertrags ist vorher die Zustimmung der betroffenen Gemeinderäte, erforderlich. Wenn die unterzeichneten Verträge beim Land vorliegen, werden die Bewilligungsbescheide ausgestellt. Danach werden die Maßnahmen zur Entschuldung umgesetzt.

Liquiditätskredite dienen nach der gesetzgeberischen Ausgestaltung in § 105 GemO der Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Kommunen und sind somit lediglich zur kurzfristigen Liquiditätssicherung bestimmt. Anders als bei Investitionskrediten stehen solchen Krediten zur Liquiditätssicherung keine langfristigen Werte gegenüber. Es handelt sich bei diesen Schulden somit um eine umgangssprachlich eingeräumte Kontoüberziehung.

Das Land orientiert sich am Verschuldungsgrad jeder einzelnen Kommune. Je höher die Verschuldung einer Kommune, desto höher ist der prozentuale Anteil der Schulden, die das Land übernimmt.

In der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land erhalten die Ortsgemeinden Kröppen, Lemberg, Obersimen, Schweix und Trulben die Entschuldungshilfen des Landes. Das Volumen und somit die Entlastung der Ortsgemeinden beträgt insgesamt 1.427.501 € und teilt sich auf die fünf Gemeinden wie folgt auf:

Ortsgemeinde

Entschuldungsvolumen

Restschuld zum 31.12.2023

Kröppen

171.575 €

191.650 €

Lemberg

210.604 €

594.567 €

Obersimten

666.407 €

617.304 €

Schweix

132.407 €

54.759 €

Trulben

246.508 €

60.220 €

Für jede Ortsgemeinde wird ein individueller Tilgungsplan erstellt und die Restschuld muss über einen Zeitraum von 30 Jahren zurückgeführt werden.

In diesem Kontext sei angemerkt, dass die haushaltrechtlichen Pflichten, wie das Gebot zum Haushaltsausgleich nach § 93 Abs. 4 GemO oder die Pflicht zur Tilgung der Liquiditätskredite nach § 105 Abs. 4 GemO für alle Kommunen gelten, unabhängig vom Programm PEK-RLP. Die Entschuldung erleichtert den betroffenen Kommunen allerdings in der Regel die Erfüllung der haushaltsrechtlichen Pflicht.

Zeitplan für die Abwicklung des Programmes:

21.01.2023

Verabschiedung Landesgesetz LPEK-RP

06.04.2023

Informationsschreiben an betroffen Kommunen

30.06.2023

Abgleich der statistischen Daten

30.09.2023

Ende der Antragsfrist

Bis Feb. 2024

Verschiedene Probeberechnung und ständiger Abgleich mit den statistischen Daten

29.02.2024

Vertragsangebot an Kommunen

Bis 29.04.2024

Übersendung der Vertragsunterlagen an das Ministerium der Finanzen

Danach

Bewilligungsbescheide

Danach

Entschuldung durch das Land (ca. Juni/Juli)

Weitere Informationen zum PEK-RP erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen. Die Rubrik PEK-PR ist über den QR-Code abrufbar.




Link: https://fm.rlp.de/themen/finanzen/kommunale-finanzen/programm-pek-rp

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