Die Ereignisse und Folgen der Unwetter an Pfingsten haben auch zahlreiche Menschen in der Südwestpfalz, vor allem in den Verbandsgemeinden Pirmasens-Land, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land betroffen. Auf dieser Seite können besonders Betroffene die Soforthilfe des Landes beantragen.
Zur Milderung außergewöhnlicher Notstände infolge von Schäden, die durch die Unwetterereignisse an Pfingsten 2024 zwischen dem 17. und 21.05. verursacht wurden, unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte mit finanziellen Soforthilfen unter anderem in den betroffenen Gebieten im Landkreis Südwestpfalz.
Die Soforthilfe für betroffene private Haushalte wird gewährt, um akute Notlagen bei Unterkunft oder in der Lebensführung zu überbrücken. Als Soforthilfe werden 1.500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person gewährt. Der Höchstbetrag pro Haushalt ist 3.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe besteht nicht; die für die Bewilligung zuständige Kreisverwaltung Südwestpfalz entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Anträge auf Gewährung von Soforthilfen sind auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land (Zentrale) erhältlich. Diese sind unbedingt bis zum 04.07.2024 bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen (Ausschlussfrist). Die Anträge werden von dort an die Kreisverwaltung Südwestpfalz weitergeleitet.