Die Geflügelpest (aviäre Influenza) wurde in der Südwestpfalz festgestellt. Ein Kranich, der am 21. Oktober in Mauschbach gefunden wurde, war mit dem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert. Drei weitere Kraniche zeigen Verdachtsmomente auf, bei einem weiteren stehen die Untersuchungsergebnisse noch aus. Die Vögel wurden in Trulben, Donsieders sowie Pirmasens und Zweibrücken gefunden.
Hausgeflügelbestände sind bislang nicht betroffen. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz bereitet eine Allgemeinverfügung vor, die eine Stallpflicht für Vögel und ein Verbot von Geflügelausstellungen vorsieht. Das Veterinäramt fordert Geflügelhalter auf, bereits jetzt Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Tiere in Ställen unterzubringen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für neue Ausbrüche weiterhin als „hoch“ ein, da der Erreger in Wildvögeln zirkuliert und auch durch die Zugvögel verbreitet wird. Halter sollten Tote oder kranke Vögel melden und den Kontakt mit Wildvögeln vermeiden.
Geflügelhaltungen müssen registriert werden, wenn noch nicht geschehen. Weitere Infos und das Registrierungsformular sind auf der Website der Kreisverwaltung zu finden.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
- Geflügel in Ställen unterbringen
- Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
- Hygienevorschriften beachten (z. B. regelmäßige Desinfektion, keine Verwendung von Oberflächenwasser)
- Verdachtsfälle umgehend melden
Bei Verdacht auf Geflügelpest sind die Behörden unverzüglich zu informieren. Eine Infektion des Menschen ist unter Einhaltung der Hygieneregeln äußerst selten.
Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Meldungen sind zudem unter Telefon 06331/809-259 möglich. Das Veterinäramt geht diesen Meldungen nach. Dafür braucht es
• Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
• genauer Fundort, bei Fund auf freiem Feld möglichst mit Geodaten
• Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel.
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.
