Gebührenerhöhung für die Ausstellung eines Personalausweises


Ankündigung!

Gebührenerhöhung für die Ausstellung eines Personalausweises

Der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens hat der Erhöhung der Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises zugestimmt.

Die Gebührenerhöhung wird nach Verkündigung im BGBL. am 07.02.2026 in Kraft treten

Somit wird für den Antrag eines Personalausweises ab Montag 09.02.2026 folgende Gebühr fällig: 

  • für den Antragstellenden ab 24 Jahren eine Gebühr von 46,00 €
  • für den Antragstellenden unter 24 Jahre eine Gebühr von 27,60 €

Zuzüglich einer Gebühr in Höhe von 6,-- € für das vor Ort erstellte Lichtbild.

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