Stellenausschreibung


Bei der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land im Landkreis Südwestpfalz ist die

Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

zum 01. Mai 2022 wegen Eintritts in den Ruhestand neu zu besetzen.

 

Zur Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gehören 10 Ortsgemeinden mit

zusammen rund 12.100 Einwohnern. Der Verwaltungssitz ist in der Stadt Pirmasens.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird am Sonntag, 27. März 2022, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, 10. April 2022, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.


Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist wer

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl (27. März 2022) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und erfolgt nach Besoldungsgruppe A16/B 2. Eine Höherstufung in Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 07. Februar 2022, 18.00 Uhr beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land einzureichen sind (Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisse usw.) werden erbeten bis zum 13.01.2022 (keine Ausschlussfrist) an die

Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land
-Bürgermeisterwahl-
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens

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