Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Verbandsgemeinde Pirmasens Land) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.pirmasens-land.de/.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 01.12.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Verbandsgemeinde Pirmasens-Land (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens

Vertreten durch: Bürgermeister Klaus Weber

Telefon: 06331-8720
E-Mail: info@pirmasens-land.de

https://www.pirmasens-land.de/kontakt/kontaktformular/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Ältere oder neuere PDF-Dateien, die nicht barrierefrei auslesbar sind. Videos, denen Untertitel, Audiodeskriptionen oder Transkripte fehlen. Bilder ohne oder mit unvollständigen Alternativtexten (Alt-Tags) für Screenreader. Nicht ausreichende Farbkontraste oder Formulare, die nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind.

Amtliche Dokumente, Satzungen und Bescheide der Verbandsgemeinde entfalten unmittelbare Rechtswirkung. Sie müssen den Grundsatz der Bestimmtheit und Normenklarheit erfüllen. Die Vereinfachung komplexer Inhalte birgt das Risiko, den exakten rechtlichen Gehalt zu verändern. Unpräzise Formulierungen können zu Fehlinterpretationen führen.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Ein Teil der auf unserer Webseite zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente, die vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wurden (z. B. ältere statistische Berichte, Protokolle von Ausschusssitzungen oder archivierte Informationsbroschüren und Flyern), ist nicht vollständig barrierefrei. Es fehlen teilweise Dokumententags, eine korrekte Lesereihenfolge oder Textalternativen für eingebettete Grafiken.

Die manuelle und nachträgliche Aufarbeitung dieses sehr umfangreichen Dokumentenbestands aus den Vorjahren konnte bislang nicht vollständig abgeschlossen werden. Eine sofortige Umstellung aller Alt-Dokumente stellt aufgrund des dafür erforderlichen hohen Personal- und Zeitaufwands aktuell eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Abs. 6 BGG bzw. der geltenden Landesvorschriften dar. Neu einzustellende PDF-Dokumente werden fortlaufend sofern möglich in barrierefreier Form publiziert.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Beschreibung:
Auf unserer Webseite befinden sich ältere PDF-Dokumente (z. B. Berichte, Satzungen, Formulare und Informationsblätter), die vor dem 1. Januar 2025 veröffentlicht wurden. Diese Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei strukturiert und können von Screenreadern teilweise nicht korrekt erfasst werden.
Rechtliche Begründung:
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit fallen ältere Dateiformate, die vor dem genannten Stichtag eingestellt wurden, nicht in den zwingenden Anwendungsbereich, sofern sie nicht für laufende, aktive Verwaltungsverfahren oder Verträge zwingend benötigt werden. Eine nachträgliche Überarbeitung erfolgt nicht.

Evaluationsmethode

Diese Angaben zum Stand der redaktionell eingestellten Inhalte beruht auf einer Selbstbewertung der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.07.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.07.2026 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern