Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Verbandsgemeinde Pirmasens Land) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.pirmasens-land.de/.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 01.12.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Vertreten durch: Bürgermeister Klaus Weber
Telefon: 06331-8720
E-Mail: info@pirmasens-land.de
https://www.pirmasens-land.de/kontakt/kontaktformular/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Ältere oder neuere PDF-Dateien, die nicht barrierefrei auslesbar sind. Videos, denen Untertitel, Audiodeskriptionen oder Transkripte fehlen. Bilder ohne oder mit unvollständigen Alternativtexten (Alt-Tags) für Screenreader. Nicht ausreichende Farbkontraste oder Formulare, die nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind.
Amtliche Dokumente, Satzungen und Bescheide der Verbandsgemeinde entfalten unmittelbare Rechtswirkung. Sie müssen den Grundsatz der Bestimmtheit und Normenklarheit erfüllen. Die Vereinfachung komplexer Inhalte birgt das Risiko, den exakten rechtlichen Gehalt zu verändern. Unpräzise Formulierungen können zu Fehlinterpretationen führen.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Ein Teil der auf unserer Webseite zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente, die vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wurden (z. B. ältere statistische Berichte, Protokolle von Ausschusssitzungen oder archivierte Informationsbroschüren und Flyern), ist nicht vollständig barrierefrei. Es fehlen teilweise Dokumententags, eine korrekte Lesereihenfolge oder Textalternativen für eingebettete Grafiken.
Die manuelle und nachträgliche Aufarbeitung dieses sehr umfangreichen Dokumentenbestands aus den Vorjahren konnte bislang nicht vollständig abgeschlossen werden. Eine sofortige Umstellung aller Alt-Dokumente stellt aufgrund des dafür erforderlichen hohen Personal- und Zeitaufwands aktuell eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Abs. 6 BGG bzw. der geltenden Landesvorschriften dar. Neu einzustellende PDF-Dokumente werden fortlaufend sofern möglich in barrierefreier Form publiziert.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Beschreibung:
Auf unserer Webseite befinden sich ältere PDF-Dokumente (z. B. Berichte, Satzungen, Formulare und Informationsblätter), die vor dem 1. Januar 2025 veröffentlicht wurden. Diese Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei strukturiert und können von Screenreadern teilweise nicht korrekt erfasst werden.
Rechtliche Begründung:
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit fallen ältere Dateiformate, die vor dem genannten Stichtag eingestellt wurden, nicht in den zwingenden Anwendungsbereich, sofern sie nicht für laufende, aktive Verwaltungsverfahren oder Verträge zwingend benötigt werden. Eine nachträgliche Überarbeitung erfolgt nicht.
Evaluationsmethode
Diese Angaben zum Stand der redaktionell eingestellten Inhalte beruht auf einer Selbstbewertung der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land.Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.07.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.07.2026 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de