Schulpflicht Zurückstellung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.

    Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.

    Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.

  • Teaser

    Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.

  • Verfahrensablauf

    Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und  Informationen der Kindertagesstätte, wenn  die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

  • Voraussetzungen

    • Ihr Kind ist  in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
    • Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • formloser, schriftlicher Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
    • Es fallen keine Gebühren an.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch ist möglich.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.

Zuständige Abteilungen