Digitales Lichtbild


Achtung! Bilder für hoheitliche Dokumente nur noch digital

Ab 01. Mai 2025 sollen für die Antragstellung von hoheitlichen Dokumenten, insbesondere für deutsche Personalausweise, Reisepässe sowie vorläufige Dokumente, nur noch digitale Lichtbilder in den Behörden genutzt werden.

Ausgedruckte Papierfotos, mit dem Handy selbst aufgenommene Bilder oder gescannte Bilder werden nicht mehr akzeptiert.

Die erforderlichen digitalen Lichtbilder sollen zukünftig direkt in der Behörde (Passamt) bei der Antragstellung erstellt werden.

Die Behörden sollten ab 01. Mai 2025 mit den entsprechenden Aufnahmesystemen ausgerüstet werden. Die Lieferung dieser Aufnahmegeräte verzögert sich und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Aus diesem Grund werden bis zum 31.07.2025 weiterhin Papierpassbilder akzeptiert. Diese müssen jedoch die neue Anforderung Format „TR-03121“ erfüllen.

Die Erstellung der digitalen Lichtbilder ist auch außerhalb der Behörde durch einen zertifizierten Dienstleister (wie z.B. Fotografen, Fotoautomat) möglich.

Für die Erstellung der digitalen Lichtbilder in der Behörde wird zukünftig eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.

Weitere Änderungen und Informationen werden zeitnahe bekannt geben.

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